Produktionsregeln

Was ein guter Barbera mitbringen muss

Nicht jeder aus der dominierenden piemontesischen Rebsorte gekelterte Wein wird nach den gleichen Regeln hergestellt.

Weinliebhabern fällt es häufig schwer, sich im Dschungel der von den Consorzios aufgestellten Produktionsregeln zurechtzufinden. Wir stellen daher hier einmal die wichtigsten Bestimmungen für die Produktion der auf der Seite barbera.de vorgestellten Weine vor.

Barbera d’Alba DOC

In den Produktionsregeln ist festgelegt, dass die für den Barbera d’Alba bestimmten Weingärten auf Hügeln liegen müssen. In Richtung Norden dürfen sie auch auf Abhängen angelegt sein. Zu 85 bis 100 Prozent muss Barbera d’Alba aus der Rebsorte bestehen, die ihm seinen Namen gibt. Bis maximal 15 Prozent darf dem Wein Nebbiolo zugesetzt werden. Der Alkoholgehalt muss mindestens 12 Volumenprozent betragen. Es dürfen maximal 10.000 Kilogramm Trauben pro Hektar für die Produktion verwendet werden. Die in Flaschen abgefüllte Weinmenge ist auf 7.000 Liter pro Hektar begrenzt. Eine Alterungszeit ist nicht vorgeschrieben. Doch sollte der Barbera d’Alba ein bis zwei Jahre lang im Fass und für ein weiteres Jahr in der Flasche reifen.

Für den Barbera d’Alba Superiore ist nach den Bestimmungen des Consorzio di Tutela Barolo Barbaresco Alba Langhe e Roero ein Alkoholgehalt von 12,5 Volumenprozent vorgeschrieben. Der Wein muss mindestens ein Jahr lang verfeinert werden, davon vier Monate in Eichen- oder Kastanienfässern. Die Freigabe für den Verkauf erfolgt zwölf Monate nach dem 1. November des auf die Ernte folgenden Jahres. Die maximale Anzahl der für die Produktion verwendeten Trauben entspricht bei diesem Premium-Wein zwar dem des „normalen“ Barbera d’Alba. Allerdings dürfen nur 70 Liter pro Hektar als „Superiore“ etikettiert werden.

Barbera d’Asti DOCG

Gemäß der Produktionsbestimmungen muss der Barbera d’Asti zu 85 bis 100 Prozent aus der namensgebenden Rebsorte bestehen. Bis zu einem Höchstanteil von 15 Prozent darf er mit anderen, im Piemont autorisierten Rebsorten – also Freisa, Grignolino und Dolcetto – verschnitten sein. Es ist erlaubt, maximal 9.000 Kilogramm Trauben pro Hektar – das entspricht 63 Hektolitern – der Produktion zuzuführen. Der Alkoholgehalt des Weins muss zumindest zwölf Volumenprozent betragen. Eine minimale Reifezeit wird vom Consorzio nicht vorgeschrieben. Doch sollten die Gewächse ein bis zwei Jahre lang im Fass und für ein weiteres Jahr in der Flasche reifen. Verkauft werden darf der Wein frühestens ab 1. März des auf die Ernte folgenden Jahres.

In der vollmundigeren Typologie „Superiore“ mit mindestens 12,5 Volumenprozent Alkohol sind zwölf Monate Reifezeit vorgeschrieben, davon wenigstens sechs Monate in Eichen- oder Kastanienfässern. Zwölf Monate nach dem 1. November des auf die Ernte folgenden Jahres darf der Wein in den Handel kommen.

Barbera d’Asti Superiore Colli Astiani DOCG

In der Unterzone Colli Astiani herrschen besonders strenge Vorschriften, was Herkunft und Verarbeitung der Trauben angeht. Der Barbera-Anteil muss dort mindestens 90 Prozent betragen. Nur bis zu zehn Prozent dürfen also mit Freisa, Grignolino und Dolcetto in beliebigem Mischungsverhältnis zugesetzt werden. Der Gesamtalkoholgehalt muss mindestens 13 Volumenprozent erreichen. Der für die Produktion verwendete Ernteertrag wurde ebenso wie in den beiden anderen Subzonen mit maximal 7.000 Kilogramm pro Hektar festgelegt. Dies entspricht einer zulässigen Abfüllmenge von 49 Hektolitern. Die Verfeinerung der Weine muss mindestens 24 Monate dauern, davon mindestens sechs Monate in Eichen- oder Kastanienfässern und sechs Monate in der Flasche. Die Freigabe für den Verkauf erfolgt 24 Monate nach dem 1. Oktober des auf die Ernte folgenden Jahres.

Barbera d’Asti Superiore Tinella DOCG

In puncto Ausbau und Alkoholgehalt gelten in der Subzone Tinella die gleichen Produktionsvorschriften wie im Untergebiet Colli Astiani. Allerdings wurde dort der Barbera-Anteil auf mindestens 85 Prozent festgelegt. Damit dürfen die Weine zu maximal 15 Prozent mit den heimischen Sorten Freisa, Grignolino und Dolcetto verschnitten werden. Die guten Tropfen gelangen frühestens 24 Monate nach dem 1. Oktober des auf die Ernte folgenden Jahres in den Handel.

Barbera d’Asti Superiore Nizza DOCG

Auch in der Unterzone Nizza sind für die Weine mit herausragender Struktur 85 Prozent Barbera-Beeren obligatorisch. Allerdings müssen die Winzer bei der Verfeinerung lediglich einen Zeitraum von 18 Monaten, davon mindestens sechs Monate in Eichen- oder Kastanienfässern, einhalten. Der Wein darf 18 Monate nach dem 1. Januar des auf die Ernte folgenden Jahres auf den Markt kommen.

Barbera del Monferrato DOC

Die Produktionsregeln sind weitgehend identisch mir denen der Barbera d’Asti DOCG. Gemäß den Bestimmungen dürfen neben der Rebsorte Barbera noch bis maximal 15 Prozent andere rote Sorten wie Freisa, Dolcetto und Grignolino verwendet werden. Der Alkoholgehalt muss mindestens 11,5 Volumenprozent betragen. Pro Hektar dürfen höchstens 10.000 Kilogramm Trauben in die Produktion gelangen, was rund 70 Hektolitern Wein entspricht. Die Freigabe für den Verkauf darf frühestens zwölf Monate nach dem 1. Januar des auf die Ernte folgenden Jahres erteilt werden.

Bei der namhafteren Version Barbera del Monferrato Superiore DOCG muss der Alkoholgehalt mindestens 13 Volumenprozent betragen. Als Reifung sind für den Superiore zwölf Monate – davon sechs Monate im Fass – vorgeschrieben. Der Barbera del Monferrato Superiore DOCG muss 14 Monate lang – davon mindestens sechs Monate in Holzfässern – ausgebaut werden. Frühestens 14 Monate nach dem 1. November des Erntejahres darf er in den Handel kommen. Zwar wird dieser vollmundige Wein meist vollständig aus Barbera hergestellt. Doch auch bei diesem Erzeugnis dürfen bis zu 15 Prozent Freisa (wird in Casale Monferrato verwendet), Dolcetto (im Alto Monferrato genutzt) oder Grignolino (nur selten verwendet) in beliebiger Mischung zugesetzt werden.

Colli Tortonesi Barbera DOC

Der Colli Tortonesi muss zu 85 Prozent aus der Rebsorte Barbera erzeugt werden. Der restliche Anteil kann aus anderen roten regionalen Trauben wie Freisa, Bonarda Piemontese oder Dolcetto bestehen. Der für die Produktion genutzte Ernteertrag darf bis zu 90 Tonnen pro Hektar – dies entspricht 63 Hektolitern Wein – erreichen. Für Weine mit der Qualitätsbezeichnung „Superiore“ sind maximal 80 Tonnen (56 Hektoliter) erlaubt. Während die „einfachen“ Gewächse einen Mindestalkoholgehalt von 11,5 Volumenprozent aufweisen müssen, wurde für die Weine der Top-Kategorie zwölf Prozent festgelegt. Die vollmundigeren Weine müssen zudem wenigstens 13 Monate lang – davon mindestens sechs Monate in Fässern aus Eichen- oder Kastanienholz – altern. Auch für den Colli Tortonesi Monleale ist ein Barbera-Anteil von mindestens 85 Prozent vorgeschrieben. Dieser Wein muss ebenfalls vor der Handelsfreigabe einem Ausbau in Holz unterzogen werden. (mh)

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